REBEEF ist seit heute gemeinnützig

09.05.2014 10:42

Heute bekamen wir den "Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO", wie der Bescheid über die Gemeinnützigkeit in der Amtssprache heißt. Das heißt, dass wir für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV ausstellen dürfen.