Cebeef verliert zum 2. Mal gegen ver.di

17.07.2014 10:00

Am 17.07.2014 hatte das Landesarbeitsgericht über die Berufung  CeBeeF Fahrdienst GmbH ./. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entschieden und die Berufung abgewiesen. Der CeBeeF wollte mit der Berufung die vorherige negative Entscheidung wegen einer Einstweilige Verfügung gegen ver.di abändern lassen. Mit der Einstweiligen Verfügung wollte der CeBeeF die Gewerkschaft zwingen mit der CeBeeF Fahrdienst GmbH einen Absenkungstarifvertrag abzuschliessen. Dies liessen die Rchter am Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main nicht zu. Hier geht´s zum Urteil.