CeBeeF erneut vor Gericht gescheitert

11.02.2014 09:30

Wie erwartet wurden in die zwei vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main am 11.02.2014 durchgeführten Berufungen des CeBeeF kostenpflichtig zurückgewiesen. Dies betrifft sowohl die Lohndifferenz (81 CeBeeF <-> 90%Anwendungs-TV CeBeeF) als auch die persönliche Zulagen der Beschäftigten. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde erwartungsgemäß zugelassen.

Das heißt, dass voraussichtlich auch alle anderen (ca. 80) anhängigen Klagen der Beschäftigten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen den CeBeeF durch das Landesarbeitsgericht bestätigt werden und der CeBeeF eine weitere empfindliche Niederlage erleidet. Das heißt aber auch, dass wieder die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten voll auf den CeBeeF e.V. und den CeBeeF-Fahrtdienst GmbH als zusätzlicher Schaden auflaufen wird. Dazu werden voraussichtlich auch noch die zukünftigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten beim Bundesarbeitsgerichtes dazukommen, da der CeBeeF-Vorstand und die CeBeeF-Geschäftsführung sich bisher uneinsichtig und beratungsresistent zeigten.