Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der ZUKUNFT - Auffanggesellschaft für soziale Unternehmen (vormals REBEEF - Rettungsverein Behinderte und ihre Freunde e.V.)

 

1.         Vorbereitung, Teilnahme

1.1.      Teilnahmeberechtigt sind als Stimmberechtigte alle Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag im Vorjahr bezahlt haben.

1.2.      Jede/r Teilnehmer/in hat sich vor Betreten des Tagungsraumes in die Anwesenheitsliste einzutragen.

 

2.         Eröffnung, Tagesordnung, Aussprache

2.1.      Nach Eröffnung der Mitgliederversammlung durch die Vorsitzende oder ihre/n Stellvertreter/in und der Wahl der Versammlungsleitung stellt diese die satzungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

2.2.      Den Mitgliedern wird die Tagesordnung bekanntgegeben. Die einzelnen Punkte der Tagesordnung sind in der vorgegebenen Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung zu bringen. Unter "Verschiedenes" dürfen nur Angelegenheiten von geringer Bedeutung behandelt werden.

2.3.      Verlangt mindestens ein Drittel der anwesenden Mitglieder eine Änderung der Tagesordnung, so ist hierüber sofort abzustimmen.

2.4.      Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung ist zunächst dem als Berichterstatter/in vorgesehenen Vorstands- bzw. Vereinsmitglied das Wort zu erteilen.

Nach Beendigung der Aussprache und vor Beginn der Abstimmung kann dem/ der Antragsteller/in noch einmal das Wort erteilt werden. Jedes Mitglied kann sich an den Aussprachen beteiligen. Das Wort hierzu erteilt die Leitung der Versammlung.

2.5.      Zu Punkten der Tagesordnung und zu Anträgen, über die bereits abgestimmt worden ist, wird das Wort nicht mehr erteilt, es sei denn, dass dies die Versammlung mit einfacher Mehrheit beschließt.

2.6.      Die Versammlungsleitung erteilt nach ihrem Ermessen das Wort, soweit nicht von der Mitgliederversammlung  festgelegt wird, dass die Aussprache aufgrund einer Rednerliste in der Reihenfolge der Meldungen durchgeführt werden soll.

2.7.      Über Geschäftsordnungsanträge ist bei höchstens einer Für- und einer Gegenrede ohne weitere Debatte abzustimmen.

 

3.         Anträge

3.1.      Anträge, die sich aus der Beratung des Antrags ergeben, die diesen verbessern, kürzen oder erweitern, sind ohne Feststellung der Dringlichkeit als Abänderungsanträge zuzulassen; über sie wird im Zusammenhang mit dem eingereichten Antrag abgestimmt.

Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur nach schriftlicher Vorlage als Dringlichkeitsanträge zugelassen worden, wenn diese von mindestens sechs der anwesenden Mitglieder unterstützt und die einfache Mehrheit der Mitglieder beschließt.

Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind unzulässig.

 

4.         Abstimmungen

4.1.      Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben. Die Versammlungsleitung hat die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge vor der Abstimmung deutlich bekanntzugeben. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals zu verlesen. Stimmberechtigte sind nur die in der Versammlung anwesenden, mit Stimmrecht versehenen Mitglieder.

Liegen zu einem Punkt mehrere Anträge vor, so ist zunächst der weitest gehende Antrag festzustellen und über ihn abzustimmen. Bei Annahme dieses Antrages entfallen weitere Abstimmungen zu diesem Punkt. Bestehen Zweifel, welches der weitestgehende Antrag ist, so entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit ohne vorherige Aussprache. Im Übrigen erfolgen die Abstimmungen in der Reihenfolge, in der die Anträge eingegangen sind.

4.2.      Bei allen Abstimmungen entscheidet, sofern die Satzung nicht eine andere Regelung trifft, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmengleichheit gilt außer bei Wahlen als Ablehnung. Ungültige Stimmen bzw. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

4.3.      Abstimmungsergebnisse, die angezweifelt werden, müssen wiederholt werden, wobei die Stimmen durchzuzählen sind.

 

Frankfurt am Main, den 05.11.2013

            Gez. Kathrin Eggebrecht  Gez. Georgios Kaimakamis  Gez. Michael Altmann
            (Vorsitzende)                   (Kassenwart)                        (Protokollführer)

 

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